Anforderungen
I.1.1
Die Handlungsfelder des Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales (siehe Anforderungen II.1 - II.23), werden systematisch erfasst und mindestens einmal jährlich nach ihrer Aktualität und Wesentlichkeit bewertet
- auf Unternehmens- bzw. Standortebene und
- entlang der Wertschöpfungskette.
I.1.2
Die wesentlichen Anspruchsgruppen und deren Interessen werden systematisch erfasst, bewertet und mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität geprüft.